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RheinräumerHaushaltsauflösung in Ludwigshafen

Wohnungsauflösung mit Kündigungsfrist: Zeitplan für Mieter und Angehörige

Stand: November 2026

Planen Sie eine Wohnungsauflösung rückwärts vom Übergabetermin: Nach § 573c BGB muss die Mieterkündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats eingehen. In diesen etwa zwei bis drei Monaten liegen Entscheidung, Sortieren, Sperrmüllanmeldung, Halteverbot und Räumung. Nach einem Todesfall gelten zusätzlich Fristen aus § 564 BGB.

Die gesetzliche Frist als Ausgangspunkt

Die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietvertrags ist nach § 573c Absatz 1 BGB spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Wer also am 2. März kündigt, beendet das Mietverhältnis zum 31. Mai. Geht die Kündigung erst am 6. März ein, ist es der 30. Juni. Ein Beispiel dient nur der Orientierung: Maßgeblich sind Mietvertrag und Rechtslage im Einzelfall. Abweichungen zum Nachteil des Mieters sind nach dem Gesetz unwirksam.

Das Mietende ist zugleich der Tag, an dem die Wohnung geräumt übergeben sein soll. Alles Weitere lässt sich davon aus zurückrechnen. Wichtig: Klären Sie die Fristen mit dem Vermieter, bevor Sie Termine verbindlich zusagen.

Rückwärts planen: ein Zeitplan in vier Phasen

Etwa acht bis sechs Wochen vor Mietende: Kündigungsbestätigung des Vermieters ablegen, Übergabetermin vereinbaren und Einbauten klären (Küche, Schränke, Lampen). Dokumente, Wertsachen und Erinnerungsstücke sichern. Entscheiden, was verschenkt, verkauft oder gespendet wird.

Sechs bis vier Wochen vorher: Sperrabfall anmelden. Das ist der Punkt mit der längsten Wartezeit. Im Rhein-Pfalz-Kreis nennt der Kreis 4 bis 6 Wochen Vorlauf, in Speyer läuft die Anmeldung schriftlich oder per E-Mail. In Ludwigshafen nennt die Stadt keine feste Wartezeit, rufen Sie also früh an. Parallel eine Besichtigung für die Räumung vereinbaren und das Angebot einholen.

Vier bis zwei Wochen vorher: Falls ein Halteverbot nötig ist, bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Rechtsgrundlage ist § 45 StVO; Frist und Gebühr legt jede Stadt selbst fest, fragen Sie früh nach. Strom, Gas, Telefon und Internet ummelden, Nachbarn und Hausverwaltung informieren.

Letzte Woche: Zählerstände notieren, Schlüssel bereithalten, Räumungstermin bestätigen. Nach der Räumung die Wohnung mit dem Vermieter übergeben.

Nach einem Todesfall: andere Fristen

Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod. Nach § 564 BGB wird das Mietverhältnis mit dem Erben fortgesetzt, wenn niemand eintritt, der mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt lebte. Dann können sowohl Erbe als auch Vermieter innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und davon Kenntnis erlangt haben, dass kein Eintritt und keine Fortsetzung erfolgt sind, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die gesetzliche Frist nach § 573d BGB beträgt ebenfalls: spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats.

Parallel läuft für Erben die Frist zur Ausschlagung: Sie beträgt nach § 1944 BGB grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall und vom Grund der Berufung. Entsorgen Sie deshalb nichts Wertvolles, bevor Sie wissen, wie Sie sich entscheiden. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung; für den Einzelfall helfen Nachlassgericht, Rechtsanwalt oder Notariat.

Wo der Zeitplan hakt und wie man ihn rettet

Die häufigsten Engpässe sind Wartezeiten bei der Sperrmüllabfuhr, ein fehlender Stellplatz und Unklarheit über Einbauten. Wer erst in der letzten Woche beginnt, kommt mit der kommunalen Abfuhr meist nicht mehr durch. Dann ist eine Räumung durch eine Firma der verlässlichere Weg, weil Termin, Trennung und Entsorgung in einem Angebot stehen.

Auch Mitmieter, Hausverwaltung und Nachbarn gehören in die Planung: Aufzug reservieren, Treppenhaus schützen, Zeiten für laute Arbeiten abstimmen. Bei Angehörigen, die nicht vor Ort wohnen, genügt oft eine Schlüsselübergabe plus Ansprechperson. Fotografieren Sie den Zustand zur Übergabe und lassen Sie sich Zählerstände bestätigen.

Was wir in diesem Zeitplan übernehmen

Wir besichtigen kostenlos, senden ein schriftliches Angebot bzw. eine schriftliche Festpreisbestätigung und räumen zum vereinbarten Termin: ausräumen, trennen, entsorgen, besenrein übergeben. Die Leistung im Überblick: Wohnungsauflösung und, nach einem Todesfall, Nachlassauflösung. Sperrmüllregeln der Stadt und des Kreises finden Sie im Ratgeber zum Sperrmüll. Zur Anfrage genügen Ort, Etage, Anlass und Wunschtermin.

Quellen

Weitere Ratgeber

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Schildern Sie kurz, worum es geht, gern mit Fotos. Sie bekommen einen Termin zur Besichtigung und danach ein schriftliches Angebot.

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