Haushaltsauflösung und Entrümpelung in Bobenheim-Roxheim
Wir führen Haushaltsauflösungen in Bobenheim-Roxheim durch, in Bobenheim wie in Roxheim. Die Besichtigung ist kostenlos, danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Die Gemeinde hat einen eigenen Wertstoffhof des Rhein-Pfalz-Kreises, der laut Kreis samstags geöffnet ist.
Gut zu wissen in Bobenheim-Roxheim
- Wertstoffhof Bobenheim-Roxheim
- Bauhofgelände, Industriestraße 12; ganzjährig Sa 8 bis 12.30 Uhr, April bis Oktober zusätzlich Mi 16 bis 18 Uhr (Rhein-Pfalz-Kreis, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft: Wertstoffhöfe)
- Sperrmüll im Rhein-Pfalz-Kreis
- bis 6 m³ pro Kalenderjahr kostenfrei; Vorlauf 4 bis 6 Wochen; Elektro- und Kühlgeräte ausgenommen (Rhein-Pfalz-Kreis, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft: Sperrmüllabfuhr)
Zwei Ortsteile, ein Ablauf
Bobenheim-Roxheim besteht aus den Ortsteilen Bobenheim und Roxheim. Typische Anlässe für Räumungen sind der Verkauf eines Hauses, ein Erbfall oder der Umzug in eine betreute Wohnform. In Häusern mit Keller, Garage, Hof oder Gartenhaus kommt über Jahrzehnte viel zusammen.
Wir kommen zur Besichtigung in beide Ortsteile, sehen uns Räume und Nebengebäude an und besprechen mit Ihnen, was bleibt und was geht. Das schriftliche Angebot nennt Leistungen, Termin und Preis.
Wertstoffhof und Sperrmüll vor Ort
Der Wertstoffhof liegt laut Kreis auf dem Bauhofgelände, Industriestraße 12. Er ist ganzjährig samstags von 8 bis 12.30 Uhr geöffnet; von April bis Oktober zusätzlich mittwochs von 16 bis 18 Uhr. Die Zeiten sind überschaubar, planen Sie größere Fahrten also früh ein.
Für Möbel und sperrige Gegenstände gilt die Abfuhr auf Abruf des Kreises: bis zu 6 Kubikmeter pro Jahr kostenfrei, mit 4 bis 6 Wochen Vorlauf, getrennt nach Möbelholz und Restsperrmüll. Elektrogeräte und Kühlgeräte sind davon ausgenommen und werden getrennt entsorgt.
Planung bei festem Übergabetermin
Wer ein Haus zu einem Stichtag übergeben muss, kann sich auf die Wartezeit der Abfuhr nicht verlassen. Der Kreis nennt selbst 4 bis 6 Wochen Vorlauf. Für Haushaltsauflösungen verweist er zudem auf private Entsorgungsunternehmen, weil die Mengen das Jahreskontingent oft deutlich übersteigen.
Wir legen den Räumungstermin mit Ihnen fest und halten ihn im Angebot schriftlich fest. Wenn ein Halteverbot nötig ist, beantragen Sie es bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde; Frist und Gebühr erfragen Sie dort.