Nachlassauflösung nach einem Todesfall in Ludwigshafen
Nach einem Todesfall räumen wir die Wohnung oder das Haus diskret und ohne Hektik. Sie bestimmen, was bleibt, wir übernehmen Ausräumen, Entsorgung und Übergabe. Die Besichtigung ist kostenlos, danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Rechtsfragen zu Erbe und Mietvertrag klären Sie mit Nachlassgericht, Vermieter oder einer Fachperson.

Erst sortieren, dann räumen
Nach einem Todesfall liegt vieles auf einmal an, und die Wohnung ist nur eine Aufgabe unter vielen. Beginnen Sie nicht mit dem Entsorgen. Suchen Sie zuerst Testament, Ausweise, Versicherungspolicen, Kontounterlagen, Schlüssel, Schmuck und Fotos. Schauen Sie auch in Büchern, Koffern, Wäschefächern und im Keller nach.
Bei mehreren Erben sollten sich alle abstimmen, bevor etwas weggegeben wird. Fotografieren Sie größere Stücke vor der Räumung. Persönliche Dinge, die wir beim Räumen finden, legen wir für Sie zurück.
Mietvertrag und Fristen: was das Gesetz sagt
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod. Nach § 564 BGB wird das Mietverhältnis mit dem Erben fortgesetzt, wenn niemand eintritt, der mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt lebte. Erbe und Vermieter können dann innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und davon Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die gesetzliche Frist beschreibt § 573d BGB: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
Wer das Erbe ausschlagen will, hat dafür nach § 1944 BGB grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall und vom Grund der Berufung. Räumen Sie deshalb erst, wenn Sie wissen, wie Sie sich entscheiden. Das ist keine Rechtsberatung: Für Ihren Fall sind Nachlassgericht, Rechtsanwalt oder Notariat die richtige Anlaufstelle.
So gehen wir bei einer Nachlassauflösung vor
Wir kommen zur Besichtigung, wenn Sie bereit sind, und besprechen in Ruhe, was erhalten bleibt. Das Angebot nennt Leistungen und Bedingungen schriftlich. Am Räumungstag arbeiten wir nach festem Plan, aber ohne Eile. Nachbarn und Hausverwaltung informieren Sie vorab, auf Wunsch stimmen wir uns mit ihnen ab.
Wohnen Erben nicht in Ludwigshafen, planen wir Termin und Schlüsselübergabe vorab. Ankaufangebote für Möbel oder Hausrat machen wir nicht; brauchbare Stücke können Sie selbst verschenken, verkaufen oder spenden.
Erste Schritte vor der Räumung
- Vermieter informieren und Kündigungsmöglichkeiten klären
- Testament und zuständiges Nachlassgericht klären
- Dokumente, Schlüssel und Wertsachen sichern
- Alle Erben über den Räumungstermin informieren
- Erinnerungsstücke vor der Räumung aussortieren
- Strom, Gas, Telefon und Internet kündigen oder ummelden
- Besichtigung und Übergabe terminieren