Entrümpelung in Ludwigshafen
Bei einer Entrümpelung in Ludwigshafen räumen wir Wohnung, Haus, Keller, Dachboden oder Garage leer, trennen die Abfälle und entsorgen sie. Vorab besichtigen wir kostenlos, danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot ohne versteckte Kosten. Den Preis bestimmen vor allem Menge, Etage, Zufahrt und die Art der Abfälle. Die Räume übergeben wir besenrein.

Was zur Entrümpelung gehört
Entrümpeln heißt, Räume vollständig oder teilweise zu leeren. Das kann die ganze Wohnung sein, aber auch nur der Keller vor einer Sanierung, die Garage vor dem Verkauf oder der Dachboden, auf dem sich über Jahre alles gesammelt hat. Zum Umfang zählen das Ausräumen, das Trennen nach Abfallarten (Möbel, Holz, Elektrogeräte, Metall, Restmüll, Problemstoffe), der Abtransport und die Entsorgung.
Auf Wunsch bauen wir Regale, Einbauschränke oder eine Küche ab. Was bleiben soll, legen Sie vorher fest oder markieren es bei der Besichtigung. Am Ende fegen wir die Flächen besenrein. Eine Endreinigung ist nicht automatisch enthalten und wird bei Bedarf gesondert vereinbart.
Entrümpelung oder Sperrabfall auf Abruf?
Die Stadt Ludwigshafen holt Sperrabfall aus privaten Haushalten auf Abruf ab. Laut Stadt sind pro Haushalt und Kalenderjahr einmal bis zu 3 Kubikmeter kostenlos. Der Sperrabfall muss nach Fraktionen getrennt am Straßenrand stehen, frühestens am Vorabend ab 19 Uhr und spätestens am Abholtag bis 6 Uhr.
Für einzelne Möbel ist das eine gute Lösung. Wenn dagegen eine ganze Etage leer sein soll, Elektrogeräte und Metall dabei sind und ein fester Übergabetermin besteht, wird es eng: Sie müssen alles selbst nach unten tragen, sortieren und an einem Termin bereitstellen. Eine Firma nimmt Ihnen das Tragen und Trennen ab. Die Einzelheiten zur städtischen Abholung stehen im Ratgeber Sperrmüll in Ludwigshafen.
Zufahrt und Trageweg in der Praxis
Ob ein Fahrzeug nahe am Eingang halten kann, entscheidet über Aufwand und Dauer. Wo kein Stellplatz frei ist, kann ein Halteverbot sinnvoll sein. Das ordnet die Straßenverkehrsbehörde an; die rechtliche Grundlage ist § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung. Frist und Gebühr unterscheiden sich je nach Stadt oder Gemeinde, fragen Sie deshalb früh bei der zuständigen Stelle nach.
Bei der Besichtigung prüfen wir außerdem Treppenbreite, Hofdurchfahrt und Aufzug. Möbel werden bei Bedarf zerlegt, Treppenhaus und Wände geschützt, Nachbarn vorab informiert.
Vor der Entrümpelung festlegen
- Welche Räume sollen ganz, welche nur teilweise leer werden?
- Was bleibt, wird verschenkt oder verkauft?
- Papiere, Wertsachen und Schlüssel vorab an sich nehmen
- Etage, Aufzug, Hofdurchfahrt und Treppenbreite notieren
- Parksituation klären und bei Bedarf früh ein Halteverbot beantragen
- Übergabetermin an Vermieter oder Käufer nennen
- Farben, Chemikalien und Batterien ansprechen